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Harztor-Praxis Toth & Germer
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Notfalldatensatz

Jetzt für den Notfall vorsorgen

Im Notfall kommt es oft auf Sekunden an. Dann ist es wichtig, dass Rettungssanitäter, Notärzte oder das Krankenhaus wichtige medizinische Informationen schnell zur Verfügung haben – auch und gerade, wenn Patienten nicht mehr ansprechbar sind.
Diese Informationen – Ihre Notfalldaten – können Sie jetzt auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen lassen. Im Notfall werden diese Daten dann schnell vom medizinischen Notfallpersonal abgerufen und bei der Behandlung berücksichtigt.

Anspruch auf einen Notfalldatensatz

Grundsätzlich haben alle Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Notfalldatensatz. Besonders sinnvoll ist ein Anlegen, wenn gewisse Umstände vorherrschen, die dem medizinischen Personal in Notsituationen bekannt sein sollten. Dies ist etwa bei Patientinnen und Patienten der Fall, die …
  • multimorbide, multimedikamentös sind oder weitere Besonderheiten aufweisen.
  • an seltenen Erkrankungen leiden.
  • an Erkrankungen leiden, denen im Notfall eine besondere Relevanz zukommt.
  • schwanger sind.

Auf einen Blick

  • Das Notfalldatenmanagement umfasst das Anlegen und Bearbeiten des Notfalldatensatzes (NFD)
  • Der Notfalldatensatz beinhaltet Informationen, von denen Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Personal in einem Notfall Kenntnis haben sollten. Dies sind etwa Allergien, Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen.
  • Der Datensatze kann auf der eGK des Patienten gespeichert werden

NFD

Folgende Informationen, die im Notfall ggf. wichtig sind, können Sie auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen lassen
  • chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit) und wichtige frühere Operationen (z. B. Organtransplantation)
  • Medikamente (insbesondere Dauermedikation)
  • Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion)
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt)
  • Weitere medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) › Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen › Kontaktdaten von behandelnden Ärzt*innen


Im Notfall zählt jede Minute und jede Information zum Patienten. Liegen bestimmte Erkrankungen oder Allergien vor? Welche Medikamente werden eingenommen? Genau das bieten Notfalldatensatz und E-Medikationsplan, die nach Einwilligung des Patienten direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert und von Ärzten eingesehen werden können – im Notfall auch schnell und unkompliziert.

Welche Vorteile bieten die Notfalldaten?

  • Notfalldaten sorgen für gute Versorgung im Ernstfall
    Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
    Fragen zur Gesundheitskarte beantwortet die jeweilige Krankenkasse.
  • Notfalldaten retten Leben
    Ist ein Patient im Notfall nicht mehr ansprechbar, können wertvolle Informationen verloren gehen – etwa, dass er dauerhaft wichtige Medikamente einnimmt. Durch die Notfalldaten können alle behandelnden Personen besser informiert reagieren. Neben Ärztinnen dürfen in Notfällen auch Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen die Daten lesen.
  • Notfalldaten sind freiwillig und sicher
    Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.
  • Notfalldaten sind vertrauenswürdig
    Alle Notfalldaten sind ärztlich bestätigt. Der Versicherte selbst kann die Daten nicht verändern. Damit können sich alle behandelnden Personen sicher sein, dass die im Datensatz hinterlegten Informationen medizinisch fundiert sind. Wichtig ist zugleich, dass die Daten regelmäßig aktualisiert werden.
  • Notfalldaten helfen auch bei normalen Behandlungen
    Auch wenn kein akuter Notfall vorliegt, informiert der Notfalldatensatz Ärztinnen, Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen – vorausgesetzt, der Versicherte gibt ihnen vorab jeweils die Einsicht frei. Bei einer dementen Person kann zum Beispiel hinterlegt werden, ob diese an einer Weglaufgefährdung leidet – eine wichtige Information für den Erstkontakt.

Wie können Sie Ihre Notfalldaten hinterlegen lassen?

Wir als Ihr Hausarzt können Ihre Notfalldaten direkt auf Ihrer Gesundheitskarte speichern – sofern Sie das wünschen und einer Speicherung zustimmen.

So funktioniert die Speicherung

    • Sie sprechen unsere Artzhelferin darauf an.
    • Sie willigen schriftlich ein, dass diese Angaben auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden dürfen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Informationen im Notfall bedeutsam sind. Zusammen legen wir den Notfalldatensatz auf Ihrer Gesundheitskarte an
    • Sollte sich etwas ändern, sprechen Sie uns an, damit Ihre Notfalldaten beim nächsten Praxisbesuch aktualisiert werden können.
    • Auf Ihren Wunsch hin können die Notfalldaten auch wieder von Ihrer Gesundheitskarte gelöscht werden.
    • Wenn Sie eine neue Gesundheitskarte erhalten, müssen die Notfalldaten erneut gespeichert werden.

Ihre Notfalldaten sind sicher

  • Speicherung Ihrer Notfalldaten --> ausschließlich auf Ihrer Gesundheitskarte und im IT-System der Arztpraxis
  • Alle an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Sektoren des Gesundheitswesens können – im Notfall und in der Regelversorgung – ebenfalls Lesezugriff erhalten.
  • Der Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
  • Im Notfall Dateneinsicht ausschließlich durch berechtigtes medizinisches Notfallpersonal › Jede Dateneinsicht wird dokumentiert.